- Bildungshäuser sind in dieser Situation besonders auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wir ersuchen den Ausfallfonds für mittelständische Betriebe auch für Bildungshäuser zu öffnen.
- Wir denken an direkte finanzielle Unterstützung, wie Zuschüsse oder zinslose Darlehen. Auch indirekte finanzielle Unterstützung kann uns weiterhelfen, wie die Übernahme von Stornogebühren.
- Wichtig ist es auch, für behördliche Unterstützung zu sorgen, die im Falle einer schriftlichen Schließungsverordnung eindeutig klarmacht, dass hiermit der Versicherungsfall für meldepflichtige Ereignisse, in Verbindung mit behördlich veranlassten Maßnahmen, eintritt. Konkret ersuchen wir,dass in dieser Situation alle beschlossenen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
- Wir bitten um Außerkraftsetzung der Pönalbestimmungen bzgl. (vorübergehend) nicht erbrachter Leistungen in allen Förder- oder Leistungsverträgen der öffentlichen Hand.
- Weiters ersuchen wir auf Eigenanteile der Organisationen bei Förderungen durch Institutionen des Bundes und der EU für die Jahre 2020 und 2021 zu verzichten und um Ausfallsgarantien, wenn es dennoch zu Ausfällen von Förderungen kommt.
Im Gegenzug dazu sind Bildungshäuser bereit ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise zu leisten, indem sie den örtlichen Behörden Infrastruktur zur Verfügung stellen. Einzelne Bildungshäuser stellen bereits jetzt Räume und Betten für Notunterkünfte oder Quarantänemaßnahmen zur Verfügung.
Der gesamte offene Brief an den Bildungsminister